Stockwerkeigentum

Begründung und Verwaltung von Stockwerkeigentum

Das Gesetz lässt dem gemeinschaftlichen Leben innerhalb einer Stockwerkeigentums Liegenschaft verhältnismässig viel Spielraum.

Das ist gut so. Dennoch müssen verschiedene Bereiche dieser Gemeinschaft im Rahmen der Begründung des Stockwerkeigentums und auch innerhalb der Nutzungs- und Verwaltungsordnung geregelt werden und zwar so, dass das spätere Zusammenleben dieser Gemeinschaft nicht durch Streit um die Auslegung der Regelungen gestört wird.

Die Begründung von Stockwerkeigentum, die Erstellung der Aufteilungspläne, die Wertquotenberechnungen, die Erarbeitung von Nutzungs- und Verwaltungsordnungen gehören in die Hände von Praktikern, die über weitreichende fundierte Erfahrungen in der Verwaltung und Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum verfügen.

Wir haben diese Erfahrung. Sie können uns Ihr Stockwerkeigentum jederzeit mit
gutem Gewissen anvertrauen.
 

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für Ihr Stockwerkeigentum, dann sind wir die Richtigen.